Dänksch du au so? Und willsch wüsse, wär no so dänkt?
Militärische Neutralität dürfen wir nicht mit politischer Neutralität verwechseln. Grundlage für unser aussenpolitisches Handeln sollten stets Völker- und Menschenrecht sein.
Ja, die Neutralität hat sich bewährt, sie muss aber modernisiert werden: 1. soll die Schweiz militärisch neutral bleiben, 2. immer auf der Seite des Völkerrechts stehen und 3. keine Profite mit den Aggressoren der Welt machen.
Die Neutralität muss wieder ein Instrument des Völkerrechts werden, statt reiner Folklore, mit der die windige Aussenpolitik kaschiert wird.
Die Neutralität bewährt sich weiterhin, entbindet uns aber nicht von der Verantwortung auf der Welt und der Solidarität mit den Schwachen und Angegriffenen.
Natürlich wollen wir nicht Kriegspartei werden. Neutralität heisst aber nicht, völkerrechtswidrige Angriffe tatenlos hinzunehmen.
Die Schweiz ist ein neutraler Staat, auch nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine und dem Verhängen von Sanktionen. Neutralität, nach der Definition des Wiener Kongresses von 1815 bedeutet, dass sich neutrale Staaten weder direkt in einen bewaffneten Konflikt einmischen noch z.B. mittels einseitiger direkter Waffenlieferungen eine Kriegspartei begünstigen. Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine soll jedoch auch die Schweiz als neutraler Staat Haltung zeigen. Neutralität bedeutet nicht Blindheit vor Verbrechen und Völkerrechtsbrüchen.
Genau so ist es! Schweiz schützen. Neutral bleiben.
Willsch du würklich, dass die Lüt über di Läbe bestimme?
Gang go wähle!